Hallo,
ich hab dazu mal ne Frage. Sind die Anforderungen verbindlich oder handelt es sich da nur um Vorschläge? Kann ein Nichteinhalten geahndet werden oder nicht?
Nicht das ein falscher Eindruck entsteht, ich halte mich daran.
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Mindestanforderungen an die Haltung von ReptilienModeratoren: Horst, saumfinger, Timo
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Mindestanforderungen an die Haltung von ReptilienHallo,
ich hab dazu mal ne Frage. Sind die Anforderungen verbindlich oder handelt es sich da nur um Vorschläge? Kann ein Nichteinhalten geahndet werden oder nicht? Nicht das ein falscher Eindruck entsteht, ich halte mich daran. mfg
Sascha
Hallo Sascha,
ehrlich gesagt, wissen tue ich es auch nicht. Werde nachher mal nachsehen, ob und was in der Broschüre selber steht... Gruß Horst P.S.: Eine Broschüre in sehr guten Zustand kann für kleines Geld bei mir erworben werden...
Da muß ich nachher mal nachschauen... Zumindest fehlen die Erläuterungen von Institutionen, die so nicht mit dem Inhalt teilweise oder gar nicht einverstanden sind (z.B. Sonderregelungen für Verkaufsterrarien)
Gruß Horst
Moin,
die Sache ist in ungefähr so (zumindest wenn ich das nun noch richtig im Hinterstübchen hab ) : Dir kann prinzipiell erstmal keiner was, sollte es allerdings mal vor Gericht gehen, wird der Richter wohl das Gutachten zu Rate ziehen und dieses als Maßstab nutzen, und bei nichtbeachtung dann ggfs. auch die Haltung untersagen. vG Timo Geckos
Hi,
zudem das die Mindestanforderungen ja in der Regel der absolut unterste Größenbereich ist den man seinen Tieren bieten sollte. Ich denke wer da noch großartig darunter bleibt kann sich ja nicht wirklich als Liebhaber bezeichnen. Der Amtsveterinär nimmt die Mindestanforderungen bei Besuchen auch als Mindestmasse zur Haltung bei seinen Besichtigungen, zumindest meinen Erfahrungen nach. MfG, Sebastian
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